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TELEFONISCHE BERATUNG FÜR VSD-MITGLIEDER

Der Berufsverband VSD bietet telefonische kostenlose Beratungsleistungen für seine Mitglieder an.

Hier folgen drei Beispiele über geleistete Beratungen, die die Vielfalt der Branche zeigen:

Fall 1: Herr XY hat eine Spielervermittlungsagentur und kümmert sich um internationale Fußballspielertransfers. Er hat Kontakt zu einem 18-jährigen iranischen Nationalspieler, der gerne in einem Deutschen Fußball-Verein in eine der oberen Ligen spielen möchte. Er ist Amateur und strebt zunächst eine duale Karriere an, da er nicht sicher ist, ob er talentiert genug für eine Profi-Karriere ist, Er ist deshalb neben einem geeigneten Verein auch auf der Suche nach einer Hochschule, die Sportmanagement im Bachelor-Studium anbietet. Herr Müller wendet sich an den VSD, um eine Beratung über die Hochschullandschaft in Deutschland zu bekommen und eine geeignete Hochschule und Studiengang für seinen Spieler herauszufiltern

Fall 2: Der Sohn von Herrn XY hat vor einigen Monaten einen schwerwiegenden Skiunfall erlitten und liegt seit dem Unfall im Krankenhaus mit Verletzungen an der Wirbelsäule, die eine Fortsetzung seines fast vollendeten Sportmanagement-Studiums (Master) unmöglich machen. Der Sohn von Herrn Maier ist künftig auf pflegende Hilfe angewiesen und wird tragischerweise keiner Beschäftigung im Bereich des Sportbusiness mehr nachgehen können. Herr Maier wandte sich deshalb an den Berufsverband, um für die Versicherung seines Sohnes einen gültigen Nachweis vorweisen zu können, in welche Höhe die Einkünfte eines studierten Sportmanagers marktüblich gewesen wären, um eine Bemessungsgrundlage für die Rente zu haben. Da dem Verband über zahlreiche Studien zum Thema Einkommen von Sportmanagern vorliegen, konnte ein reeller Verdienst anhand der Spezialisierungen im Master-Studiengang errechnet werden. Herr Maier war äußerst dankbar für die Unterstützung, ohne die sein Sohn deutlich weniger Rentenanspruch hätte geltend machen können.

Fall 3: Frau XY ist ausgebildete Sportökonomin an einer Universität in Franken. Nach ihrem abgeschlossenen Diplom-Studium, arbeitete sie einige Jahre als Sporttherapeutin im Rehabilitationsbereich, da das Hochschulstudium neben den ökonomischen Fächern auch sportpraktische Fächer und Kurse in Reha-Sport und Sporttherapie beinhaltete. Frau Schmidt arbeitete seit 2 Jahren freiberuflich auch für Krankenkassen, die gerne Sporttherapeuten für Gesundheitskurse für ihre Versicherten anstellen. Als vor einiger Zeit eine Gesetzesänderung in Kraft trat, verlangte die Krankenkasse neuerdings einen schriftlichen Nachweis über eine zertifizierte Ausbildung als Sporttherapeutin. Frau Schmidt legte ihr Diplom-Zeugnis vor, das von der Krankenkasse mit der Begründung abgelehnt wurde, dass Frau Schmidt als Dipl.-Sportökonomin keine Kurse mehr geben dürfe. Der Hinweis auf die differenzierte Ausbildung mit Sporttherapie wies sie vergeblich hin. Der VSD hat im vorliegenden Fall Lobbyarbeit betrieben und zusammen mit der Universität in Franken auf Krankenkassen eingewirkt, dass Sportökonomen, die auch den Schwerpunkt Sporttherapie in ihrer Ausbildung belegt haben, weiterhin beschäftigt werden dürfen.

Vereinbaren Sie als Mitglied einen Beratungstermin unter geschaeftsstelle(at)vsd-online.de